Grenzfeststellung Ist die Feststellung eines oder mehrerer Grenzpunkte einer Grenze.Sie ist immer mit einer örtlichen Vermessung verbunden. Sonderfälle Für Flurstücksgrenzen, die durch ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz festgelegt sind. Nachträgliche örtliche Vermessung (nach Sonderung) Die Abrechnung erfolgt gemäss der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen vom 15.12.1997 (GVBl.LSA Nr 56/1997, S. 1048), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.06.2013 (GVBl.LSA Nr.16/2013, S. 262)
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