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Gebäudeeinmessung Nach Fertigstellung eines Gebäudes oder Anbaus ist ein Nachweis im Liegenschaftskataster erforderlich. Der Gesetzgeber gestattet unter bestimmten Vorraussetzungen diese Gebäudeeinmessung als ingenieurtechnische Vermessung auszuführen. Diese Vermessung wird in das Liegenschaftskataster übernommen. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot auf Ihre Anfrage. |
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