Vermessung langgestreckter Anlagen Beinhaltet die Bildung von Flurst�cken und die Grenzfeststellung bestehender Flurst�cksgrenzen. Die Kosten berechnen sich nach der Streckenl�nge und Anzahl der zu vermessenden Flurst�cke. Anwendung Stra�en-, Eisenbahn-, Gew�ssergrenzen o. �., einschlie�lich der mitzuvermessenden Anschlussstellen.
Die Abrechnung erfolgt gem�ss der Kostenverordnung f�r das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen vom 15.12.1997 (GVBl.LSA Nr 56/1997, S. 1048), zuletzt ge�ndert durch Verordnung vom 5. August 2020 (GVBl. LSA S. 399)
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